Reflexionen der Linken zur Zwischenwahl in Baja
2. Oct. 2013Linksorientierte Kommentatoren werfen der Fidesz-Partei Wahlbetrug vor, nachdem die Ergebnisse der kommunalen Zwischenwahl in einem Stimmbezirk von Baja gerichtlich annulliert worden waren. Darüber hinaus vermuten sie, dass das neue Wahlgesetz eine Manipulation der im Frühjahr 2014 stattfindenden Parlamentswahlen erlauben wird.
Am Samstag hatte das Gericht in der Stadt Kecskemét entschieden, dass bei den in der vergangenen Woche in Baja abgehaltenen Zwischenwahlen gegen Wahlgesetze verstoßen worden ist. Dabei beanstandete das Gericht die Praxis, Wähler gruppenweise in eines der fünf Wahllokale gefahren zu haben. Es erklärte die Ergebnisse in dem überwiegend von einer sozial schwachen Bevölkerung (meist Roma) bewohnten Stimmbezirk für ungültig. Laut dem aktuellen Wahlgesetz sollte am Tag des Urnenganges keine aktive Wahlwerbung mehr stattfinden. Das Gericht stützte sein Urteil auf von einem linken Aktivisten vorgelegte Videobeweise. Fidesz-Fraktionschef Antal Rogán erklärte gegenüber der Presse, dass die Wahlfälschungsvorwürfe unbegründet seien. Hinsichtlich der Wahlwerbung am Tag der Wahl selbst meinte Rogán, diese sei in den meisten Ländern gestattet und werde es ab Januar kommenden Jahres auch in Ungarn sein.
Mit den Worten, „es ist jetzt klar, dass Fidesz betrogen hat“, kommentiert Péter Németh in der Tageszeitung Népszava das Urteil. Der linksorientierte Kolumnist spekuliert, dass die Regierungspartei einmal habe testen wollen, wie erfolgreich sie Wähler mobilisieren könne. Und Németh schlussfolgert: Da das ab 2014 geltende neue Wahlgesetz selbst am Tag der Wahl noch aktive Wahlwerbung gestatte, werde Fidesz ganz legal die Ergebnisse dadurch verfälschen können, dass Wähler massenweise in die Kabinen transportiert werden.
In der gleichen Tageszeitung behauptet Jenő Veress, dass es ab dem kommenden Jahr schwieriger fallen werde, Wahlbetrug aufzudecken. Die neuen Vorschriften über die Privatsphäre legten fest, dass Aufnahmen und entsprechende Veröffentlichungen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen erfolgen dürften. Veress glaubt demzufolge auch, dass die neuen Regeln heimlich gemachte Aufnahmen zu einem Straftatbestand machen werden.
Für Károly Lencsés ist der Fall Baja Beleg dafür, wie wichtig die Rolle der Nationalen Wahlkommission bei der Überwachung des Urnenganges 2014 sein wird. In Népszabadság argwöhnt der linke Kolumnist, dass das Regierungslager Beschweden der Opposition problemlos abschmettern könne, da es innerhalb der Kommission über die Stimmenmehrheit verfüge. So sei es nun in Baja bereits vorexerziert worden. Folglich werde es Aufgabe der Gerichte sein, die Fairness der Wahlen zu garantieren, schlussfolgert Lencsés.
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