Europäisches Gericht gegen lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf Entlassung
23. May. 2014Eine konservative Kommentatorin kritisiert das Urteil als im Widerspruch zur in Ungarn vorherrschenden öffentlichen Meinung stehend. Ihr linker Kollege dagegen fragt sich, ob die Gerichte nunmehr überhaupt noch lebenslänglich ohne die Möglichkeit einer Begnadigung verhängen werden.
Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass die in der neuen Verfassung vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention beschriebenen Normen verstoße. Der Richterspruch fordert Ungarn auf, „das System von Überprüfungen bei lebenslangen Haftstrafen zu reformieren und damit zu gewährleisten, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob eine weitere Inhaftierung aus legitimen Gründen gerechtfertigt ist. Es muss ermöglicht werden, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte absehen können, was zu tun sei, um für eine Freilassung in Betracht zu kommen und unter welchen Bedingungen dies geschehen könne“. Ministerpräsident Orbán bezeichnete das Urteil als „empörend“ und sagte, das Gericht „stellt die Rechte von Kriminellen über die Rechte unschuldiger Menschen und Opfer“. Orbán bekräftigte, dass das Gesetz nicht verändert werden sollte. Justizstaatssekretär Bence Rétvári wies darauf hin, dass ähnliche Bestimmungen in zehn EU-Mitgliedsstaaten in Kraft seien.
Anna Szabó von der konservativen Tageszeitung Magyar Nemzet fordert, das Straßburger Gericht sollte nicht das außer Kraft zu setzen versuchen, was sich aus dem Rechtsempfinden der Ungarn ergebe. Die regierungsfreundliche Kolumnistin vermerkt, dass die Mehrheit der Ungarn im Falle brutaler Verbrecher eine lebenslange Haftstrafe offenbar guthieße. Szabó fragt sich zudem, wie es wohl jemandem möglich sein sollte, sich nach 25 Jahren in Haft zu reintegrieren und ein normales Leben zu führen.
Die neue Regierung werde in ihrem Freiheitskampf eine neue Front eröffnen, schreibt Károly Lencsés in Népszabadság. Die Fidesz-Regierung wolle sich nicht an dem Urteil orientieren, selbst wenn dieses Vorgehen weitere Kritik seitens des Europarates mit sich bringe, sagt der linksorientierte Kommentator voraus. Lencsés fragt sich, ob ungarische Richter nach dem Urteil irgendjemanden zu einer effektiven lebenslangen Haftstrafe verurteilen würden oder ob sie es wagten, die Unabhängigkeit der Gerichte durch eine Nichtanwendung der angefochtenen Gesetzgebung unter Beweis zu stellen.