Deutschland erwägt Strafmaßnahmen für widerborstige EU-Staaten
2. Jun. 2017Deutschland prüft die Möglichkeit, künftig Geldmittel für solche EU-Staaten einzufrieren, die gegen Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Vor diesem Hintergrund vermutet ein Kolumnist des linken Spektrums, dass die Regierung aufgrund ausbleibender Finanzmittel aus Brüssel Ungarn aus der Union führen könnte. Ein liberaler Kommentator hingegen hält die Umsetzung derartiger Strafmaßnahmen für unwahrscheinlich.
Wie aus Quellen der Europäischen Union verlautete, wird die deutsche Regierung den Vorschlag unterbreiten, dass nach dem Jahr 2020 die Verteilung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards geknüpft wird. Zudem sollten Finanzmittel künftig in länderspezifische Entwicklungsprojekte fließen. Schließlich möchte Berlin der Europäischen Kommission die Vollmacht erteilen, Kohäsionsfonds für Länder einzufrieren, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Für Tamás Bihari von der Tageszeitung Népszava ist sonnenklar, dass es sich bei Ungarn um einen durch den Vorschlag zu bestrafenden Regelbrecher handele. Der linksgerichtete Kommentator wirft der ungarischen Regierung vor, sie leite EU-Gelder mittels lukrativer Aufträge in ihr wirtschaftliches Umfeld, anstatt sie in die Entwicklung Ungarns fließen zu lassen. Sollten keine Gelder aus Brüssel mehr fließen, könnte Ministerpräsident Orbán das Land aus der Europäischen Union führen wollen, spekuliert Bihari. Dies könnte sich katastrophal auf die Zukunft des Landes auswirken.
Der Blog Eurologus des Internetportals Index sagt voraus, dass der Vorschlag aus Berlin die Debatte über den EU-Haushalt noch erbitterter gestalten werde. Der liberale Blogger interpretiert frühere Brüsseler Kritik an Ungarn als Vorwurf, das Land verstoße gegen die Regeln der Rechtsstaatlichkeit. Bisher allerdings seien derlei Behauptungen noch in keinem formellen Verfahren untermauert worden. Das vorgeschlagene Einfrieren von Transferzahlungen ließe sich als ein bequemer anzuwendender Strafmechanismus gegen jene Länder einsetzen, die nicht mit den Normen der Europäischen Union konform gingen, glaubt Eurologus. Da jedoch der EU-Haushalt von sämtlichen Mitgliedsstaaten verabschiedet werden müsse, könnte jedes Land sein Veto gegen die neue Maßnahmen einlegen, falls Deutschland sie tatsächlich vorschlagen sollte, unterstreicht Eurologus.