EuGH: Keine Tests zur sexuellen Orientierung von Asylbewerbern
27. Jan. 2018Ein regierungsfreundlicher Kommentator fordert härtere Maßnahmen gegen Migranten unterstützende Nichtregierungsorganisationen. Zur Begründung verweist er auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die Luxemburger Richter hatten die psychologische Untersuchung von Asylbewerbern untersagt, die ihr Ersuchen mit homophober Verfolgung in ihren Heimatländern begründen.
Am Donnerstag hat der EuGH in einem vom ungarischen Helsinki-Komitee angestrengten Verfahren entschieden, dass Asylbewerber keinen psychologischen Tests zur Bestimmung ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden dürfen. Im Jahr 2015 hatten die ungarischen Behörden derartige Untersuchungen bei einem nigerianischen Asylsuchenden durchgeführt. Der Mann hatte behauptet, dass sein Leben im Falle einer Rückkehr nach Nigeria in Gefahr sei. Die Tests deuteten darauf hin, dass der Nigerianer nicht homosexuell war, woraufhin sein Asylantrag abgelehnt wurde.
Ferenc Kis von Magyar Idők sieht in dem EuGH-Urteil einen Beleg dafür, „dass das Soros-Netzwerk und dessen Brüsseler Freunde eine Bedrohung für Europas Sicherheit, Kultur und nationale Gemeinwesen darstellen“. Das Helsinki-Komitee – finanziert von George Soros’ Open Society Foundation – sowie das in Luxemburg ansässige Gericht wollten Einzelpersonen sogar dann Asyl ermöglichen, wenn für sie der Flüchtlingsstatus gar nicht infrage käme. Gemäß der Interpretation von Ferenc Kis zeigt der Fall, dass Ungarn das Stop Soros-Paket (vgl. BudaPost vom 20. Januar) modifizieren müsse, um sich und Europa vor Versuchen zu schützen, „traditionelle europäische Gesellschaften zu vernichten“.
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