Verfassungsgericht vertagt Entscheidung über Lex CEU und NGO-Gesetze
7. Jun. 2018Je ein liberaler und ein regierungsfreundlicher Kommentator kritisieren das Verfassungsgericht, weil es sich nicht mit der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Lex CEU sowie der Gesetzgebung über Nichtregierungsorganisationen beschäftigt.
Am Dienstag hat das Verfassungsgericht angekündigt, die Beratungen über die vor einem Jahr verabschiedeten umstrittenen Gesetze so lange zu verschieben, bis der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob die beiden Vorlagen im Einklang mit dem EU-Recht stehen. In dem einen Gesetz geht es um neue Bedingungen für die Tätigkeit der von George Soros finanzierten Central European University, das andere verpflichtete ausländisch finanzierte NGOs, auf diese Finanzpraxis in ihren Publikationen hinzuweisen.
Auf Index fragt sich Gábor Miklósi, ob das Verfassungsgericht überhaupt bereits mit der Überprüfung der Lex CEU und der NGO-Gesetze begonnen oder nur so getan habe, um das eigene Gesicht zu wahren. Es sei doch einigermaßen aufsehenerregend, dass das Verfassungsgericht im Streit um die obligatorischen Umverteilungsquoten für Migranten in der EU die Ansicht vertrete, die ungarische Verfassung müsse Vorrang vor dem EU-Recht haben, es doch nunmehr bereit sei, die legislative Autonomie Ungarns infrage zu stellen. Miklósi vermutet, dass das Verfassungsgericht nicht den Mut habe, in der „politisch äußerst sensiblen“ Debatte über CEU und NGOs eine Entscheidung zu treffen. Unterdessen werde im Parlament bereits ein neues NGO-Gesetz beraten, inoffiziell „Stop Soros“ genannt.
Dávid Megyeri von Magyar Idők zeigt sich von der Entscheidung des Verfassungsgerichts, das Urteil über die Lex CEU und das NGO-Gesetz zu verschieben, gleichfalls entsetzt. Der regierungsnahe Kommentator vertritt der Ansicht, dass das Verfassungsgericht seine eigene Souveränität praktisch durch den Gedanken eingeschränkt habe, es sei dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet. Megyeri stimmt den von dieser Meinung abweichenden Richtern zu, denen zufolge das Verfassungsgericht einen Präzedenzfall für das EU-Gericht geschaffen habe, um sich künftig in ungarische Rechtsangelegenheiten einmischen zu können. Laut Megyeri „würden damit die Ungarn den rechtswidrigen EU-Institutionen ausgeliefert“. Abschließend vermutet der Autor, dass das luxemburgische Gericht gegen die Lex CEU und die neuen Bestimmungen über Nichtregierungsorganisationen entscheiden werde. Dennoch vertritt Megyeri die Auffassung, dass die beiden Gesetze „widerstandsfähig genug sind, um den Herausforderungen liberaler globalistischer Kritiker zu widerstehen, und sie sich auch ohne die Entscheidung des Verfassungsgerichts als rechtmäßig erweisen werden“.
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