Ungarn unterliegt vor dem EuGH
5. Jun. 2021Ein regierungsnaher Kommentator äußert sich empört über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem zufolge das Europäische Parlament Stimmenthaltungen beim Votum über die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 gegen Ungarn zu Recht nicht berücksichtigt hatte.
Für die Annahme des sogenannten Sargentini-Berichts, in dem von der Gefährdung europäischer Werte in Ungarn die Rede ist, waren zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich (siehe BudaPost vom 11. September 2018). Zählt man die Stimmenthaltungen mit, lag die Zahl der Ja-Stimmen unter diesem Wert. Das Europäische Parlament beschloss allerdings, die Enthaltungen nicht zu berücksichtigen. Der EuGH entschied nun, dass dies zu Recht geschehen sei. Dabei verwiesen die Richter auf das Oxford Concise Dictionary, das Enthaltung als Unterlassen der Parteinahme definiert. Das Verfahren nach Artikel 7, das theoretisch mit einem Stimmrechtsentzug für Ungarn enden könnte, würde ein einstimmiges Votum im Europäischen Rat erfordern, wo Polen sein Veto gegen eine entsprechende Resolution angekündigt hat.
Auf Mandiner argumentiert Dániel Kacsoh, dass die Abgeordneten mit ihrem Votum „Stimmenthaltung“ eine Meinung zum Ausdruck gebracht hätten. (Faktisch hatten 53 Abgeordnete, die keine Meinung äußern wollten, die Sitzung vor der Abstimmung verlassen. 48 Abgeordnete hingegen entschieden sich für einen Verbleib im Plenarsaal und den Knopf „Enthaltung“ – Anm. d. Red.) Es sei doch paradox, dass das Gericht zwei volle Jahre benötigt habe, um über eine so einfache Angelegenheit zu urteilen – und die falsche Entscheidung zu treffen, wettert Kacsoh. Abgesehen von den verfahrenstechnischen Problemen enthalte der Sargentini-Bericht verschiedene fehlerhafte Behauptungen, wie die ungarische Regierung bereits vor drei Jahren vor dem Europäischen Parlament erklärt habe, erinnert Kacsoh.
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