Was bedeutet „Rechtsstaatlichkeit“?
15. Oct. 2020Eine konservative Kommentatorin hält „Rechtsstaatlichkeit“ für ein hohles Schlagwort, das von den Liberalen wie ein stumpfes Schwert geschwungen wird. Ein ehemaliger sozialistischer Justizminister verteidigt hingegen das Konzept und wirft der Regierung vor, Kritik von Seiten der Europäischen Union zuvorkommen zu wollen.
„Rechtsstaatlichkeit“ und „europäische Werte“ seien Begriffe, die von einer „pseudo-liberalen“ und sich selbst als globale Elite begreifenden Gruppe willkürlich interpretiert würden, behauptet Katalin Kondor. In Magyar Hírlap vertritt sie die Ansicht, dass die Regierungskritiker sowohl in Ungarn als auch in Europa eher mit Wischiwaschi-Vorhaltungen daherkämen als klare Argumente vorzubringen. Eine derart vage Sprache greife jeder sinnvollen Diskussion vor und könnte die Wähler in die Irre führen, beklagt Kondor.
In Népszava wiederum betont Pál Vastagh, dass rechtsstaatliche Kriterien klar erkennbar seien. Der Mitgründer der MSZP und ehemalige Justizminister, der zwei Jahre vor der Wende als regionaler Parteisekretär und Politbüromitglied tätig war, benennt sechs derartige Kriterien, angefangen beim Primat des Rechts bis hin zur Unabhängigkeit der Justiz. Rechtsstaatlichkeit sei wichtig, notiert Vastagh, denn ihre Nichtexistenz bedeute Willkür.
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