EuGH: Zahlungen an Polen und Ungarn dürfen eingefroren werden
18. Feb. 2022Ein linker und ein regierungsfreundlicher Kolumnist beschäftigen sich mit den Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH hatte am Mittwoch Einsprüche Polens und Ungarns gegen die neue Regel, EU-Zahlungen von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig zu machen, abgewiesen.
In einem Grundsatzurteil wies der Europäische Gerichtshof Einsprüche aus Budapest und Warschau gegen eine Entscheidung der Europäischen Union zurück, wonach sie Zahlungen an Mitgliedstaaten künftig auf Eis legen oder kürzen könne, falls die betreffenden Länder gegen rechtsstaatliche Normen verstoßen sollten (siehe BudaPost 4. Dezember 2021). EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte allerdings, dass die EU Ungarn vor den Wahlen im April keine Gelder vorenthalten werde.
Nach Ansicht von Tamás Rónay ist das Urteil eine „historische Niederlage“ für die ungarische Regierung und Ministerpräsident Orbán persönlich. Der Kolumnist der linken Tageszeitung Népszava begrüßt die Entscheidung, die es der EU ermögliche, die „weit verbreitete Korruption in Ungarn“ mit finanziellen Sanktionen zu stoppen. Die Regierungspropaganda werde die Niederlage leugnen und Brüssel beschuldigen, mit zweierlei Maß zu messen, prognostiziert Rónay.
In Magyar Nemzet versucht László Szentesi Zöldi die Auswirkungen des Urteils herunterzuspielen. Der regierungsnahe Kommentator weist darauf hin, dass es Monate dauern werde, bis die EU die Einbehaltung von Geldern einleiten könne. Und selbst dann würde jede Bestrafung Ungarns ausländischen Investoren, darunter auch deutschen Unternehmen, schaden, konstatiert Szentesi Zöldi und kommt zu dem Schluss, dass Ungarn und Polen keine schweren Strafen zu befürchten hätten. In einem Nebensatz weist der Kolumnist das Urteil als ideologisch motiviert zurück und verurteilt diejenigen als „Vaterlandsverräter“, die es in der linken Presse „frenetisch feiern“.
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