Wahlkampffinanzierung von Márki-Zay wird geprüft
29. Sep. 2022Die ungarische Polizei hat Ermittlungen zur Finanzierung des Wahlkampfes von Péter Márki-Zay vor den Wahlen vom April dieses Jahres aufgenommen. Vor diesem Hintergrund beschuldigt eine regierungsnahe Stimme die Opposition, sie diene ausländischen Interessen. Ein linker Kommentator erwidert, dass regierungsnahe Nichtregierungsorganisationen öffentliche Gelder nutzen, um die Botschaften der Regierung unter die Leute zu bringen.
In einem Gastbeitrag für Magyar Nemzet interpretiert Miklós Szánthó die Ermittlungen zu den ausländischen Wahlkampfspenden von Péter Márki-Zay in Höhe von zwei Milliarden Forint (siehe BudaPost vom 1. September) als einen klaren Beweis dafür, dass die ungarische Opposition ausländischen Interessen diene. Laut dem Direktor des regierungsnahen Think Tanks Zentrum für Grundrechte ist die Opposition von einem „internationalen globalistischen Netzwerk“ bestehend aus Finanziers und Fachleuten – allen voran George Soros – gekapert worden. Szánthó wirft den Oppositionsparteien Kriegspolitik vor und behauptet, sie würden den Interessen ihrer Sponsoren dienen, die den lokalen Ukraine-Konflikt zu einem globalen Krieg ausweiten wollten.
In einem ausführlichen investigativen Bericht für das Nachrichtenportal 24.hu weist Gergely Miklós Nagy darauf hin, dass ausländische (hauptsächlich US-amerikanische) Sponsoren die Oppositionskampagne nicht direkt finanziert hätten, denn dies wäre gesetzeswidrig gewesen. Diese Unterstützer, die der Autor nicht namentlich nennt, hätten die NGO, die Márki-Zay im Wahlkampf geholfen und finanziert habe, mit Geldern unter die Arme gegriffen. Der linksorientierte Kommentator argumentiert, dass Márki-Zays Finanzierungsplan aus dem Ausland den Praktiken der regierungsnahen Nichtregierungsorganisation CÖF nacheifere. CÖF nutze öffentliche Gelder, um die Botschaften der Regierung unter das Volk zu bringen, regierungsfreundliche Anzeigen zu schalten sowie Massenkundgebungen im Sinne der Regierung zu organisieren. Laut Nagy sind derartige Aktivitäten zwar legal, aber nicht unbedingt ethisch vertretbar.