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Mesterházys Kritik am Wahlsystem

11. Feb. 2014

Ein gemäßigt konservativer Analyst empfiehlt dem sozialistischen Parteichef, er hätte in seiner Kritik am aktuellen Wahlrecht lieber nicht an linke Präzedenzfälle erinnern sollen, da die gegenwärtige Regierung den Spuren einer früheren sozialistisch geführten Koalition folge.

Attila Mesterházy macht sich auf seiner Internetseite so seine Gedanken darüber, ob man die bevorstehenden Parlamentswahlen als frei bezeichnen könne. Er bejaht diese Frage unter der Voraussetzung, dass die Opposition genügend auf der Hut sei und internationale Beobachter für die Fairness des Urnenganges garantierten. Gleichzeitig beschuldigt er die aktuelle Parlamentsmehrheit, sie habe das Wahlgesetz zu ihrem Vorteil verändert. Als Beispiel verweist Mesterházy auf die Einführung des Mehrheitswahlrechts, bei dem für den Gewinn eines Mandats bereits die relative Mehrheit genügt. Der sozialistische Spitzenpolitiker erinnert seine Leser an einen seiner Vorgänger als Parteichef, den einstigen Ministerpräsidenten Gyula Horn. Der mittlerweile verstorbene Horn sei ungeachtet seiner 70-prozentigen Mehrheit im Parlament „ein Demokrat geblieben“. Mit anderen Worten, er habe keine massiven Verfassungsänderungen vorgenommen, obgleich er die Macht dazu gehabt hätte.

Auf Mandiner schreibt Chefredakteur Ákos Gergely Balogh, Mesterházy hätte sich auf ein besseres Beispiel berufen können, handele es sich bei den jüngsten Novellen doch teilweise um Blaupausen dessen, was die Regierung von Gyula Horn 1994 verabschiedet habe. Tatsächlich hätten die Sozialisten und ihre liberalen Partner unmittelbar nach ihrem Sieg bei den Parlamentswahlen ein erstes Mehrheitswahlrecht eingeführt, und zwar bei Bürgermeister- und Kommunalratswahlen. Da sie geschlossen aufgetreten seien und ihnen eine zerstrittene Opposition gegenübergestanden habe, sei ihnen im Bereich von Kommunalparlamenten ein überwältigender Wahlsieg gelungen. Doch wie so oft bei derartigen Therapien hätten jene Veränderungen unangenehme Nebenwirkungen gezeitigt, zwangen sie doch die rechte Opposition zum Zusammenwachsen zu einem einzigen Lager. Dies mag möglicherweise der Hauptfaktor für die Existenz einer geschlossenen Rechten in Ungarn sein. Aus dem gleichen Grund, so schlussfolgert Balogh, könnten Vertreter der Rechten eines Tages diese Veränderungen bereuen, von denen sie möglicherweise bei den bevorstehenden Wahlen noch profitieren mögen. Längerfristig betrachtet jedoch könnte das Mehrheitswahlrecht zerstrittene Linksbewegungen zusammenführen.

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