Zum Terror-Urteil aus regierungsnaher Perspektive
5. Sep. 2016Ein Rechtsanwalt des rechten Spektrums weist den Vorwurf zurück, György Budaházy sei das unschuldige Opfer eines Schauprozesses. Wie berichtet war der Rechtsextremist zusammen mit einigen seiner Kumpane in der zurückliegenden Woche wegen 18 begangener Terroranschläge zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
In Magyar Idők kommt János Somogyi zu Wort, ein Rechtsanwalt, der einst unentgeltlich für das ungarische Helsinki Komitee gearbeitet hat, allerdings die liberale Haltung der Mitarbeiter in der NGO nicht teilte. Somogyi äußert sich überzeugt, dass das Gericht Budaházy und seine Mitangeklagten aufgrund einer Fülle von Beweisen verurteilt hat (vgl. BudaPost vom 1. September). Ohne die rechtsradikale Europaabgeordnete Krisztina Morvay beim Namen zu nennen, kritisiert er massiv die „angelernten Unterstützer“ Budaházys, die dem Gericht vorwerfen, einen Unschuldigen zu 13 Jahren Haft verurteilt zu haben. Laut ungarischem Strafgesetzbuch seien das Werfen von Molotowcocktails in Schwulenbars sowie der Einsatz von Waffen und Sprengstoff in dem Versuch, Parlamentsabgeordnete in ihrem Wahlverhalten zu beeinflussen, als Terrorakte zu werten und würden mit Haftstrafen zwischen zehn und 20 Jahren geahndet, erläutert der Autor. Der von rechten Unterstützern vorgebrachte Einwand, die Angeklagten sollten freigelassen werden, weil sie sich gegen die von ihnen verachtete frühere sozialliberale Regierung aufgelehnt hätten, weist Somogyi zurück. Er fragt diese Kritiker, mit welcher Begründung sie wohl dann liberale Aktivisten verurteilen könnten, wenn diese „Soros’schen Söldner“ die gleichen Methoden gegen die aktuelle Regierung ins Feld führen würden – eine Regierung, die diese Aktivisten als „diktatorisch“ beschrieben. Die Unterstützer Budaházys, und besonders die Rechtsanwälte unter ihnen, hätten ihm und seinen Komplizen einen erheblichen Bärendienst erwiesen, indem sie sie ermutigt hätten, anstatt ihnen die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Taten zu erläutern, notiert Somogyi abschließend.
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