Parlament will Demos vor den Häusern von Politikern verbieten
20. Jul. 2018Ein regierungsfreundlicher Verfassungsrechtler bestreitet Vorwürfe der Opposition, denen zufolge das Parlament die Versammlungsfreiheit einschränken wolle.
Die jüngste Verfassungsänderung erklärt es zur behördlichen Pflicht, „die Ruhe von Familienhäusern“ zu schützen, und bestimmt, dass die Ausübung des Versammlungsrechts „das Privatleben anderer Menschen“ nicht stören dürfe. Mittlerweile hat das Parlament Beratungen zum Versammlungsrecht aufgenommen, um die im Grundgesetz festgeschriebenen Prinzipien in die alltägliche Praxis umzusetzen.
In Magyar Idők weist Attila Magyar-Zsolnay darauf hin, dass sowohl die Versammlungsfreiheit als auch das Recht auf Privatsphäre und ungestörtes Privatleben in allen demokratischen Gesellschaften von grundlegender Bedeutung seien. Diese Grundsätze sollten nicht zum gegenseitigen Nachteil von Betroffenen angewandt werden, wofür das Parlament jetzt sorgen müsse. In der Praxis bedeute dies, dass am späten Abend und in den Nachtstunden durchgeführte Demonstrationen keinen übermäßigen Lärm verursachen dürften und dass die Familien von solchen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, gegen die sich Proteste richten könnten, vor Beschimpfungen zu schützen seien. Magyar-Zsolnay räumt ein, dass es sich hierbei um ein heikles Thema handele und das Parlament eine Gratwanderung unternehmen müsse, um das Beste beider Welten zu bekommen.
Tags: Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte, Verfassungsänderung, Versammlungsrecht